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Präventionskonzept Der Bundestag hat mit der Zustimmung des Bundesrats am 22. Dezember 2011 das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)“ beschlossen. Hierin werden neben Fragen des Kinderschutzes in Familien und in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auch Bedingungen für den Kinderschutz bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe behandelt. Auch der organisierte Sport muss unter bestimmten Umständen Regelungen für den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen treffen.
Für den Kreis Göppingen hat der Kreistag das Kreisjugendamt damit beauftragt, mit den Trägern der freien Jugendhilfe, also auch den Sportvereinen und -verbänden, eine Vereinbarung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes zu treffen. Der DOSB hat zu diesem Thema einen Handlungsleitfaden erstellt, der es Sportvereinen und -Verbänden erleichtern soll, für ihre Arbeit ein Präventionskonzept zu erstellen.
Das Präsidium des Turngaues Staufen hat vor diesem Hintergrund beschlossen, dass ein Präventionskonzept zum aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt für den Turngau Staufen von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in mehreren Workshops ausgearbeitet und dann dem Hauptausschuss zur Verabschiedung vorgelegt werden soll.
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