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Coronavirus

Coronavirus-Pandemie SARS-CoVID-2 minimieren

Die Coronavirus-Pandemie hat unser privates und öffentliches Leben innerhalb weniger Wochen stark verändert. Schulen und Kindergärten wurden geschlossen, der Übungs- und Trainingsbetrieb in den Vereinen untersagt und der Turngau Staufen hat ebenso wie Schwäbischer Turnerbund (Landesturnfest Ludwigsburg etc.), Deutscher Turner-Bund (Deutsche Meisterschaften, WM-Qualifikation, ..) und andere Verbände Wettkämpfe und Turnfeste abgesagt.

Hier wollen wir für die Mitarbeiter in den Gremien des Turngaues und unseren Turn- und Sportvereinen wichtige Informationen zur Auswirkung der SARS-CoVID-2-Pandemie zusammenstellen und jeweils aktuell ergänzen.

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Aktuelle Mitteilungen minimieren
Schutzmaßnahmen entfallen ab 8. April 2023Schutzmaßnahmen entfallen ab 8. April 2023
Donnerstag, 13. April 2023: Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März sind mit Ablauf des 7. April 2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes entfallen. Gesundheitsminister Manne Lucha empfiehlt dennoch, weiterhin Umsicht und Rücksicht walten lassen. Auf der Web-Site der Landesregierung sind heute die Seiten mit aktuellen Informationen zur Coronavirus-Pandemie aktualisiert worden und viele Informationen in ein Archiv verschoben worden. weiter ...

Corona-VO des Landes aufgehobenCorona-VO des Landes aufgehoben
Dienstag, 28. Februar 2023: Die Landesregierung hat die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Damit gelten bis zum 7. April nur noch die Regelungen des Bundes (Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern. Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend) weiter ...

Änderung der CoronaVO Sport Änderung der CoronaVO Sport
Montag, 27. Dezember 2021:

Kultusministerium und Sozialministerium haben die CoronaVO Sport an die ab dem 27.12.2021 geltende CoronaVO angepasst. Geändert haben sich:

  • Maskenpflicht: Personen ab 18 Jahren sollen eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar), keine einfache medizinische Maske tragen (§3 Absatz 1 Satz 2)
  • Zutritt zu Sportstätten nur 2G+: Hier wird klargestellt, dass in der Alarmstufe II nicht nur die Sportausübung in geschlossenen Räumen, sondern auch der Zutritt nur für immunisierte Personen erlaubt ist, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen (§5 Absatz 2a Satz 2).

Die geänderte CoronaVO Sport tritt am 28.12.2021 in Kraft.

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Änderungen der CoronaVO gültig ab 27.12.2021Änderungen der CoronaVO gültig ab 27.12.2021
Montag, 27. Dezember 2021:

Ab dem 27. Dezember sind (unter der Annahme, dass wir auch weiter in der Alarmstufe II sind) folgende Änderungen zu beachten:

  • Für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Dies gilt sowohl im privaten Bereich als auch bei Restaurantbesuchen.
  • Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien. Dabei zählen Kinder bis einschl. 13 Jahren nicht mit.
  • Auf bestimmten öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot sowie an Silvester ein Ansammlungsverbot (das Landratsamt Göppingen hat diese Plätze bereits festgelegt und bekannt gegeben, siehe NWZ/GZ oder die Website des Landratsamts)
  • In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar, also nicht nur eine medizinische Maske) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten - hier gilt die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
  • In Fällen, in denen eine 2G+-Zutrittsbeschränkung gilt (Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) gibt es nur noch folgende Ausnahmen:
    • Geimpfte/Genesene Personen, die bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben
    • Vollständig Geimpfte oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, bei denen die letzte Einzelimpfung mind. 14 Tage und nicht mehr als 3 Monate zurück liegt
    • Kinder bis einschl. 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
    • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also z.B. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschl. 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen (Sport-/Vereinsveranstaltungen etc.) ist die Zahl der Besucher*innen nach wie vor auf 50% der Kapazität, nun aber nur noch maximal 500 Personen begrenzt.
  • In der Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr, in der Nacht von Silvester auf Neujahr von 1 bis 5 Uhr.

Diese Fassung der CoronaVO tritt am 27. Dezember 2021 in Kraft und ist bis 24. Januar 2022 gültig

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CoronaVO Sport geändertCoronaVO Sport geändert
Montag, 6. Dezember 2021:

Aufgrund der heutigen Änderung der CoronaVO Sport durch das Kultus- und das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg und auf Basis der aktuellen Situation im Landkreis Göppingen gelten ab 7. Dezember 2021 folgende Zutrittsbeschränkungen für Sportveranstaltungen (Trainings- und Übungsbetrieb, Wettkämpfe/Spiele) und Sportstätten:

Zutrittsbeschränkungen für Sportveranstaltungen und Sportstätten in Alarmstufe II
Personenkreis Sportstätten
im Freien
Sportstätten
in Gebäuden
Besucherinnen und Besucher,
Zuschauerinnenn und Zuschauer
2G+ (*) 2G+ (*)
Turnerinnen und Turner,
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
2G 2G+ (*)
Ehrenamtliche Trainer, Übungsleiter, Wettkampfleitung, Kampfrichter etc. 2G 2G+ (*)
Beschäftigte Trainer, Übungsleiter etc. 3G 3G

(*) Bei 2G+ sind Personen, die bereits eine Auffrischimpfung ("Booster") bekommen haben, von der Testpflicht für immunisierte Personen ausgenommen. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist.

Ausnahmen von den Zutrittsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen sind in §5 Absatz 2 und 3 der CoronaVO festgelegt (u.a. nicht-symptomatische Kinder unter 6 Jahren, Schüler/innen unter 18 Jahren, die im Präsenzunterricht regelmäßig getestet werden oder einen Test nachweisen).

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Weitere Ausnahmen bei 2G+Weitere Ausnahmen bei 2G+
Sonntag, 5. Dezember 2021:

Die Landesregierung hat heute weitere Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+-Zutrittsbeschränkungen bekannt gegeben:

  1. Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  2. Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    1. Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    2.  Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgt sein)
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Zutrittsbeschränkungen ab 4. Dezember 2021Zutrittsbeschränkungen ab 4. Dezember 2021
Samstag, 4. Dezember 2021:

Aufgrund der Änderung der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und auf Basis der aktuellen Situation im Landkreis Göppingen gelten ab 4. Dezember 2021 folgende Zutrittsbeschränkungen für Sportveranstaltungen (Trainings- und Übungsbetrieb, Wettkämpfe/Spiele) und Sportstätten:

Zutrittsbeschränkungen für Sportveranstaltungen und Sportstätten in Alarmstufe II
PersonenkreisSportstätten
im Freien
Sportstätten
in Gebäuden
Teilnehmer, Besucher, Zuschauer2G2G+
Beschäftigte Trainer, Übungsleiter etc.3G3G
Ehrenamtliche Trainer, Übungsleiter etc.2G2G

Bei 2G+ sind Personen, die bereits eine Auffrischimpfung ("Booster") bekommen haben, von der Testpflicht für immunisierte Personen ausgenommen.

Ausnahmen von den Zutrittsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen sind in §5 Absatz 2 und 3 der CoronaVO festgelegt (u.a. nicht-symptomatische Kinder unter 6 Jahren und regelmäßig getestete Schüler/innen unter 18 Jahren).

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Neue CoronaVO gültig ab 16. Sept. 2021Neue CoronaVO gültig ab 16. Sept. 2021
Mittwoch, 15. September 2021: Die Landesregierung hat auf ihrer Website eine gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz geänderte CoronaVO bekannt gegeben, die ab 16. Sept. 2021 gilt und zunächst bis 14.10.2021 befristet ist. Die Maßnahmen der neuen CoronaVO sollen ein schnelles Ansteigen von Corona-Fällen vermeiden. Sollte sich eine Überlastung des Gesundheitssystems abzeichnen, werden die Regeln für Menschen verschärft, die sich nicht impfen lassen möchten oder können. Die neuen Regeln gelten einheitlich in ganz Baden-Württemberg. Die neue CoronaVO führt ein dreistufiges System mit einer Basis-, Warn- und Alarmstufe ein. Bereits in der Basisstufe bleiben die bekannten 3G-Regeln bestehen, in der Warnstufe gibt es in vielen Bereichen eine PCR-Testpflicht (statt Antigen- oder PCR-Test in der Basisstufe) und in der Alarmstufe für nicht-immunisierte Personen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). Der Betrieb von Sportstätten ist zulässig und in der Basisstufe ist in geschlossenen Räumen unter 3G-Bedingungen, im Freien ohne weitere Regelungen möglich. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind zu beachten und der Betreiber/Veranstalter hat Kontaktdaten zu erfassen bzw. soweit 3G/2G-Bedingungen gelten die Nachweise zu kontrollieren. weiter ...

CoronaVO bis 20. Sept. verlängert CoronaVO bis 20. Sept. verlängert
Montag, 13. September 2021: Die Landesregierung hat am Samstag die Gültigkeitsdauer der CoronaVO vom 14. August bis zum 20. September verlängert. Es ist jedoch zu erwarten, dass unmittelbar nach Inkrafttreten des vom Bundestag geänderten Infektionsschutzgesetzes im Lauf der Woche bereits eine entsprechend geänderte CoronaVO bekannt gegeben wird. weiter ...

Landesregierung kündigt neue CoronaVO gültig ab 16. August anLandesregierung kündigt neue CoronaVO gültig ab 16. August an
Freitag, 13. August 2021: Die Landesregierung hat eine Anpassung der CoronaVO gemäß den Vereinbarungen bei der Videokonferenz der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 10. August angekündigt. Sie soll bereits am 16. August in Kraft treten. Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel), soll vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen. Wer keine Impfung nachweisen kann, soll einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Die Landesregierung habe sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen reiche ein Antigen-Schnelltest aus weiter ...

Inzidenzstufe 2 im Landkreis GöppingenInzidenzstufe 2 im Landkreis Göppingen
Donnerstag, 29. Juli 2021: Nachdem sich auch im Landkreis Göppingen die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus zunehmend ausbreitet und die 7-Tage-Inzidenz der Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner seit fünf Tagen über 10 liegt (am 28.7.: 14,3) hat das Gesundheitsamt heute bekannt gegeben, dass ab Samstag, 31. Juli 2021 die Einschränkungen gemäß der Inzidenzstufe 2 gelten. Für den Sport bedeutet dies insbesondere eine Begrenzung der Personenzahl bei Wettkampf-Veranstaltungen im Freien auf 750 und in geschlossenen Räumen auf 250. Bereits ab 200 Personen gilt nun im Freien eine Maskenpflicht. weiter ...

CoronaVO verlängert bis 23. AugustCoronaVO verlängert bis 23. August
Freitag, 23. Juli 2021: Die Landesregierung hat mit geringen Anpassungen die Geltungsdauer der CoronaVO bis 23. August 2021 verlängert. Die für den Trainings- und Übungsbetrieb in Sportvereinen, für Wettkampf-Veranstaltungen im Sport und für andere Bereiche relevanten Einschränkungen sind in einem Übersichtsdokument "auf einen Blick" zusammengefasst. In der aktuell für den Landkreis Göppingen geltenden Inzidenzstufe 1 sind Einschränkungen bei Wettkampf-Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen im Freien und die Grenze von 500 Personen in geschlossenen Räumen zu beachten. weiter ...

Gesundheitsamt Göppingen: Inzidenzstufe 1Gesundheitsamt Göppingen: Inzidenzstufe 1
Mittwoch, 7. Juli 2021: Das Gesundheitsamt Göppingen hat am 6. Juli bekannt gegeben: Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner lag am 6. Juli 2021 im Landkreis Göppingen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen bei höchstens 10 Neuinfektionen. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit treten die Rechtswirkungen der Inzidenzstufe 1 im Landkreis Göppingen am 7. Juli 2021 in Kraft. weiter ...

Gesundheitsamt Göppingen: Inzidenzstufe 2Gesundheitsamt Göppingen: Inzidenzstufe 2
Montag, 28. Juni 2021: Das Gesundheitsamt Göppingen hat heute bekannt gegeben, dass die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen bei höchstens 35 Neuinfektionen liegt. Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Damit liegen die Voraussetzungen für die Inzidenzstufe 2 im Landkreis Göppingen vor. weiter ...

Neue CoronaVO Schule gültig ab 28. Juni 2021Neue CoronaVO Schule gültig ab 28. Juni 2021
Montag, 28. Juni 2021: Das Kultusministerium hat heute neue CoronaVO Schule veröffentlicht. Die betrifft zwar die Turn- und Sportvereine nicht direkt. Trotzdem sind einige Regelungen darin auch für die Vereine interessant. §1a Absatz 2 Punkt 1 sagt, dass die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz (medizinische Maske) zu tragen, im fachpraktischen Sportunterricht nicht gilt. §2 Absatz 1 verpflichtet Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal in jeder Schulwoche zwei COVID19-Schnelltests anzubieten und Absatz 2 verpflichtet die Schulen und Kitas, auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis auszustellen. weiter ...

Neue CoronaVO Sport gültig ab 28. Juni 2021Neue CoronaVO Sport gültig ab 28. Juni 2021
Montag, 28. Juni 2021: Das Kultusministerium hat basierend auf der neuen CoronaVO auch eine neue CoronaVO Sport bekannt gegeben, die Ge- und Verbote für Betreiber von öffentlichen und privaten Sportstätten, den Trainings- und Übungsbetrieb und Wettkampfveranstaltungen festlegt. Sie konkretisiert einige Gebote der allgemeinen CoronaVO: (a) Hygienekonzept erstellen, (b) Datenerfassung durchführen, (c) Mindestabstand abseits des Sportbetriebs einhalten, (d) Maskenpflicht abseits des Sportbetriebs sofern Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann. weiter ...

Stufenplan für sichere ÖffnungsschritteStufenplan für sichere Öffnungsschritte
Montag, 28. Juni 2021: Die Landesregierung hat in einem Stufenplan die Ge- und Verbote gemäß der CoronaVO ab 28. Juni 2021 in den vier Inzidenzstufen übersichtlich zusammengestellt. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 28. Juni 2021Neue CoronaVO gültig ab 28. Juni 2021
Montag, 28. Juni 2021: Die Landesregierung hat die CoronaVO Baden-Württemberg neu und übersichtlicher gefasst. Sie definiert nun Ge- und Verbote in vier Inzidenzstufen (bis 10, 10..35, 35..50, >50). Bei den derzeitigen Inzidenzwerten im Kreis Göppingen um 20 sind damit für den Trainings- und Übungsbetrieb in den Turn- und Sportvereinen über die allgemeinen Hygienemaßnahmen hinaus weder im Freien noch in geschlossenen Räumen besondere Einschränkungen zu beachten. Insbesondere entfällt die bisher geltende Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests. weiter ...

Bescheinigung negativer Schnelltests durch SchulenBescheinigung negativer Schnelltests durch Schulen
Dienstag, 15. Juni 2021: Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat sich mit dem Sozialministerium darauf verständigt, dass nun nicht nur in der Schule durchgeführte Schnelltests, sondern auch Eigenbescheinigungen von Schülerinnen und Schülern von den Schulen auf Wunsch bestätigt werden und dann bis zu 60 Stunden nach dem Test im außerschulischen Bereich, z.B. für den Vereinssport, genutzt werden können. Die Schulleitungen der Grundschulen, weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen etc. wurden vom Kultusministerium mit Schreiben vom 11. Juni darüber informiert. Die Schreiben und ein Formular für die Eigenbescheinigungen stehen auf der Web-Site des Kultusministeriums zum Download bereit. weiter ...

Keine Testpflicht bei Sport im Freien ab MittwochKeine Testpflicht bei Sport im Freien ab Mittwoch
Dienstag, 8. Juni 2021:

Das Gesundheitsamt Göppingen hat bekannt gegeben, dass die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner am heutigen 8. Juni 2021 im Landkreis Göppingen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Damit treten ab Mittwoch, dem 9. Juni 2021 im Landkreis Göppingen, zusätzlich zu den Regelungen und Öffnungsstufen des § 21 Absatz 1 bis 3 sowie Absatz 5 der CoronaVO in der ab 7. Juni 2021 geltenden Fassung, die weiteren Rechtswirkungen der Regelungen der neuen Öffnungsstufe gemäß § 21 Absatz 5a CoronaVO ein. Damit ist ab Mittwoch für den Zutritt zu Sportanlagen und Sportstätten oder die Teilnahme an Angeboten des Freizeit- und Amateursports kein Test-, Impf- oder Genesenennachweis mehr nötig, sofern die Angebote ausschließlich im Freien stattfinden.

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Aktuelle Regelungen für den Landkreis GöppingenAktuelle Regelungen für den Landkreis Göppingen
Montag, 7. Juni 2021: Das Gesundheitsamt des Landratsamts Göppingen hat wie erwartet am Sonntag bekannt gegeben, dass die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner am 27. Mai 2021 im Landkreis Göppingen erstmalig unterschritten wurde und seither ununterbrochen unter dieser Schwelle liegt. Damit gelten ab dem 7. Juni 2021 im Landkreis Göppingen die Regelungen und Öffnungsstufen gemäß §21 Absatz 1 bis 3 (Öffnungsstufen 1 bis 3) sowie Absatz 5 (Inzidenz unter 50) der CoronaVO in der ab 7. Juni 2021 geltenden Fassung. weiter ...

CoronaVO aktualisiertCoronaVO aktualisiert
Freitag, 4. Juni 2021: Die Landesregierung hat nun die CoronaVO in der ab 7. Juni geltenden Fassung veröffentlicht. weiter ...

Informations-Mail an Turngau- und VereinsmitarbeiterInformations-Mail an Turngau- und Vereinsmitarbeiter
Freitag, 4. Juni 2021:

Die Landesregierung hat gestern Änderungen der CoronaVO BW bekannt gegeben. Die Änderungen berücksichtigen erfreulicherweise einige der Kritikpunkte der Sportvereine und -verbände an der CoronaVO vom 13. Mai!

So können ab sofort Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Angeboten, die der Testpflicht unterliegen (nicht nur im Sport), einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden sein darf. Die Testpflicht für die Teilnahme am Übungsbetrieb in den Turn- und Sportvereinen bleibt zwar auch für sie zunächst bestehen - kann aber im Landkreis Göppingen bereits in der nächsten Woche für alle wegfallen: siehe weiter unten.

Da im Landkreis Göppingen die 7-Tage-Inzidenz bereits seit 27. Mai unter 50 liegt und vom Gesundheitsamt am 31. Mai bekannt gegeben wurde, dass diese Marke seit 5 Tagen unterschritten ist, gelten hier aufgrund der Änderungen in §21 Abs. 5 ab sofort die Regelungen der Öffnungsstufen 1 bis 3 unmittelbar. Damit ist gemäß §21 Abs. 2 Punkt 6 "der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ... für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport allgemein gestattet". Dabei ist allerdings noch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu berücksichtigen.

Ab Montag, 7. Juni ist der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ... für den Freizeit- und Amateursport allgemein gestattet" (also auch für nicht kontaktarmen Sport!). Außerdem ist "der Betrieb von Bädern allgemein gestattet" (§21 Abs. Abs. 3 Punkt 10), es sind Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports ohne Beschränkung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauerinnen und Zuschauern in geschlossenen Räumen gestattet" (§21 Abs. 3 Punkt 5). Ebenso sind dann Gremiensitzungen "mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien und mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in geschlossenen Räumen allgemein gestattet" (§21 Abs. 3 Punkt 3). Bitte beachten: die ab 7. Juni geltenden Regelungen sind in der Änderungsverordnung vom 3. Juni enthalten, allerdings noch nicht in der aktualisierten und am 3. Juni bekannt gegebenen CoronaVO enthalten, die ab 4. Juni gilt.

Heute meldet das RKI für den Landkreis Göppingen am 3.6. eine 7-Tage-Inzidenz von 34,5 und das Landesgesundheitsamt für den 4.6. sogar nur noch 29,1. Wenn diese Tendenz anhält, könnten bereits ab Mittwoch nächster Woche die Regelungen des neuen §21 Abs. 5a greifen, nach denen dann keine Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesungsnachweises erforderlich ist, soweit es um Angebote im Freien geht.

Die geänderte CoronaVO ermächtigt das Sozial- und Kultusministerium ausdrücklich, für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten und zur Durchführung von Wettkämpfen durch eine gemeinsame Rechtsverordnung Bedingungen und Anforderungen festzulegen. Die CoronaVOs für Schulen und Kitas wurden heute bereits angepasst und Theresa Schopper (Ministerin für Kultus, Jugend und Sport) hat bereits angekündigt, dass "in den nächsten Tagen" auch eine neue "CoronaVO Sport" veröffentlicht wird


Neue Regelungen für den Übungs- und Trainingsbetrieb im SportNeue Regelungen für den Übungs- und Trainingsbetrieb im Sport
Freitag, 4. Juni 2021: Der WLSB hat die für den Sport ab 7. Juni geltenden Regelungen zusammengestellt: Neu ist zum einen, dass für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen und entsprechender Schulen in freier Trägerschaft die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend ist. Zum anderen entfällt bei 7-Tage-Inzidenzen von unter 35 im jeweiligen Landkreis für Veranstaltungen und Angebote im Freien die Test-Nachweispflicht. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 4. bzw. 7. Juni 2021Neue CoronaVO gültig ab 4. bzw. 7. Juni 2021
Freitag, 4. Juni 2021: Die Landesregierung hat am Donnerstag eine Änderungsverordnung zur der CoronaVO vom 13. Mai veröffentlicht. Sie umfasst Änderungen, die ab 4. Juni gültig sind. Die ab 4. Juni geltende Fassung der CoronaVO wurde auf der Website der Landesregierung bereits gestern veröffentlicht. Am Montag, 7. Juni treten dann weitere Änderungen der CoronaVO in Kraft - diese Fassung der CoronaVO steht derzeit (Freitag Nachmittag) allerdings noch nicht online zur Verfügung. weiter ...

7-Tage-Inzidenz seit 5 Tagen unter 507-Tage-Inzidenz seit 5 Tagen unter 50
Montag, 31. Mai 2021:

Das Gesundheitsamt Göppingen gab heute bekannt, dass am heutigen Montag 31. Mai die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 pro 100.000 Einwohner unterschritten hat. Für den Vereins-Sport hat dies leider keine (positiven) Auswirkungen, aber damit gelten ab Dienstag folgende Lockerungen:

  • Private Treffen können mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten stattfinden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Der Einzelhandel darf mit Einschränkungen wieder öffnen. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.
  • Der Betrieb von Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist allgemein gestattet, insbesondere ist keine vorherige Terminbuchung erforderlich.
  • Schulen können unter den geltenden Regelungen in den Präsenzunterricht wechseln, in weiterführenden und beruflichen Schulen entfällt das Abstandsgebot, im Klassenverbund ist die Sportausübung im Freien gestattet und Tagesausflüge im Klassenverbund sind gestattet.
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Weitere Erleichterungen bereits ab Dienstag, 1. Juni?Weitere Erleichterungen bereits ab Dienstag, 1. Juni?
Freitag, 28. Mai 2021: Im Landkreis Göppingen liegt die 7-Tage-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts am heutigen Freitag, 28.05. seit zwei Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Sollte sich diese Tendenz stabil fortsetzen könnten bereits ab Dienstag, 1. Juni 2021 nach dem Stufenplan der Corona-Verordnung weitere Lockerungen wirksam werden. Diese betreffen private Treffen, den Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen und die Schulen. Das Gesundheitsamt Göppingen weist darauf hin, dass die Erleichterungen innerhalb der für den Landkreis jeweils geltenden Öffnungsstufe nach dem Stufenmodell eintreten. Im Landkreis Göppingen gilt seit dem 27.05.2021 die Öffnungsstufe 1. Dies bedeutet, dass für weitere Bereiche, wie etwa Gastronomie, Hotelgewerbe, Kulturveranstaltungen und Sport durch die Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 zunächst keine Änderungen eintreten. Weitere Öffnungen für den Sport treten erst in der Öffnungsstufe 2 ein, die im Landkreis Göppingen frühestens ab 10. Juni gilt. weiter ...

Berechtigung zur Erstellung eines TestnachweisesBerechtigung zur Erstellung eines Testnachweises
Freitag, 28. Mai 2021: Das baden-württbg. Sozialministerium hat in einer Stellungnahme Fragen zur Durchführung von SARS-CoV-2-Tests und der Bestätigung eines negativen Tests beantwortet. Demnach kann ein Nachweis über ein negatives Testergebnis vom Arbeitgeber für seine Beschäftigten, vom Anbieter eines Dienstleistung (Verein!) für seine "Kunden" oder von einer Schule oder Kindertagesstätte für die sie besuchenden Schüler/innen oder Kinder und das dort beschäftigte Personal ausgestellt werden. Auch die Anforderungen an die Person, die die Durchführung eines Selbsttests beaufsichtigt und den negativen Test bestätigt listet das Schreiben detailliert auf. weiter ...

Öffnungsstufe 1 ab 27. Mai 2021Öffnungsstufe 1 ab 27. Mai 2021
Mittwoch, 26. Mai 2021: Das Gesundheitsamt Göppingen hat am Dienstag, 25.05.2021 festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 / 100.000 Einwohner unterschritten hat. Zum 27. Mai 2021 treten damit die im Landkreis Göppingen bisher geltenden Maßnahmen der sog. „Bundesnotbremse“ außer Kraft, womit insbesondere auch die Ausgangsbeschränkung entfällt. Es greifen im Landkreis die Vorgaben zur Öffnungsstufe 1 nach dem Stufenmodell der landesrechtlichen Regelungen der Corona-Verordnung. Dies umfasst u.a. kontaktarmen Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten im Freien. Dabei sind weiterhin Schutzmaßnahmen zu beachten, wie grundsätzlich die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen. Für die Öffnungen gelten Hygiene- und Testkonzepte (tagesaktueller Testnachweis bzw. Impf- oder Genesenennachweis) und Kontaktdokumentationen. weiter ...

Übersicht Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021Übersicht Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021
Donnerstag, 13. Mai 2021: Die Landesregierung hat auf 3 Seiten übersichtlich zusammengestellt, welche Maßnahmen generell und in den einzelnen Öffnungsschritten gelten. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 14. Mai 2021Neue CoronaVO gültig ab 14. Mai 2021
Donnerstag, 13. Mai 2021: Die Landesregierung hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 14. Mai 2021. Sie legt u.a. 3-stufige Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise fest, deren 7-Tage-Inzidenz der Neu-Infektionen mindestens 5 Tage unter 100 liegt und weiter sinkt. weiter ...

Landratsamt Göppingen widerruft AllgemeinverfügungenLandratsamt Göppingen widerruft Allgemeinverfügungen
Mittwoch, 21. April 2021:

Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Missverständnissen in der Bevölkerung sowie zur Vereinheitlichung der Rechtslage im Land Baden-Württemberg hat das Landratsamt Göppingen folgende Allgemeinverfügungen mit Wirkung zum 21. April 2021 aufgehoben:

  • Die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr vom 12.04.2021
  • Die Allgemeinverfügung zu verschärften Kontaktbeschränkungen vom 13.04.2021
  • Die Allgemeinverfügung über eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen vom 13.04.2021
  • Die Allgemeinverfügung über die Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 15.04.2021

In allen diesen Bereichen wurden seitens des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Änderungen der Corona-Verordnung zum 19. April 2021 Regelungen getroffen, die für Landkreise mit einer Inzidenz über dem Wert von 200/100.000 Einwohner größtenteils den Regelungen der Allgemeinverfügungen entsprechen.

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Gesundheitsamt stellt überschreiten der 200er Marke festGesundheitsamt stellt überschreiten der 200er Marke fest
Mittwoch, 21. April 2021: Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen hat im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Prüfung im Landkreis Göppingen eine seit mehr als drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner festgestellt. Es liege ein diffuses Infektionsgeschehen vor. Die Rechtswirkungen dieser Feststellung treten ab dem 21.04.2021 ein.
Ab diesem Zeitpunkt kommen im Landkreis Göppingen die für einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen geltenden Regelungen der Corona-Verordnung zur Anwendung. Die für einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von mehr als 100 Neuinfektionen geltenden Regelungen der Corona-Verordnung vom 17. April finden mit deren Inkrafttreten am 19. April Anwendung weiter ...

CoronaVO verlängert bis 16. MaiCoronaVO verlängert bis 16. Mai
Samstag, 17. April 2021: Die Landesregierung hat heute die Gültigkeitsdauer der Coronaverordnung bis 16. Mai verlängert weiter ...

Weitere Verschärfung der InfektionsschutzmaßnahmenWeitere Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen
Dienstag, 16. März 2021: Das Gesundheitsamt teilt heute mit, dass nach Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab Freitag, 19.03.2021 verschärfte Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelten.
Diese Maßnahmen werden von der Landesregierung in einem Stufenplan der Corona-Verordnung des Landes festgelegt. Beim Überschreiten dieser Inzidenzschwelle an drei aufeinanderfolgenden Tagen wird die Feststellung durch das Gesundheitsamt öffentlich bekanntgegeben. Diese amtliche Bekanntmachung erfolgt am Mittwoch, den 17.03.2021. Die verschärften Regelungen treten am zweiten Tag nach der Bekanntmachung und somit am Freitag, den 19.03.2021, in Kraft.
Das bedeutet, dass im Landkreis Göppingen nun die als "Notbremse" bezeichneten Maßnahmen gelten und unter anderem erneut strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten. So darf zu einem Haushalt nur noch eine weitere nicht im Haushalt lebenden Person hinzukommen. Außen- und Innensportanlagen sind für den Amateur- und Freizeitsport wieder geschlossen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen. weiter ...

Verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen ab SamstagVerschärfte Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag
Mittwoch, 10. März 2021: Das Gesundheitsamt Göppingen hat allein am Dienstag 50 Neu-Infektionen verzeichnet, bewertet nun das Infektionsgeschehen als "diffus" und hat in einer Pressemitteilung angekündigt, dass ab Samstag im Landkreis Göppingen verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen gelten sollen. Für den Sport bedeutet dies: Individualsport im Außenbereich ist auf maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten begrenzt. Hier der Link zur Pressemitteilung des Landratsamts Göppingen: weiter ...

STB aktualisiert Corona-Ratgeber für VereineSTB aktualisiert Corona-Ratgeber für Vereine
Montag, 8. März 2021: Nachdem heute eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft getreten ist, hat der STB seinen Corona-Ratgeber online aktualisiert und die aktuellen Regelungen abhängig von der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen im jeweiligen Landkreis zusammengestellt. weiter ...

Notbekanntmachung Landratsamt GöppingenNotbekanntmachung Landratsamt Göppingen
Sonntag, 7. März 2021: Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes in der Fassung von 7. März hat das Gesundheitsamt Göppingen festgestellt, dass die Erhöhung der Inzidenz auf über 50/100.000 Einwohner (Sonntag: 57,3) nicht durch eine Diffusität des Infektionsgeschehens verursacht ist, sondern dass der Anstieg der Fallzahlen im Wesentlichen durch Ausbruchsgeschehen (u.a. Pflegeheim, Kindergarten, Großfamilie) verursacht wurde. Aufgrund dieser Sachlage bewertet das Gesundheitsamt das Infektionsrisiko im Landkreis Göppingen derzeit analog einer Inzidenz von unter 50/100.000 Einwohner. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien wird abweichend von § 1c Abs. 1 Satz 3 der CoronaVO auch für Gruppen von bis zu zehn Personen gestattet, soweit die Sportart kontaktarm ausgeübt wird (§ 1c Abs. 1 Satz 3 lässt bereits u.a. Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zu). weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 8. MärzNeue CoronaVO gültig ab 8. März
Sonntag, 7. März 2021: Die Landesregierung hat am Sonntag Nachmittag eine entsprechend den Vereinbarungen der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin geänderte CoronaVO bekannt gegeben, die vom 8. März bis 28. März in Kraft ist. weiter ...

10. Virtuelle Vereinskonferenz10. Virtuelle Vereinskonferenz
Montag, 21. Dezember 2020: Die 10. und für das Jahr 2020 letzte virtuelle Vereinskonferenz zum Thema "Turn- und Sportvereine in der Coronavirus-Krise" für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Mitgliedsvereine des Turngaues Staufen findet heute Abend, am 21.12.2020 ab 19:00 Uhr statt. Wir wollen dabei u.a. über die Perspektive für den Sportbetrieb, für Wettkämpfe und Turnfeste im Jahr 2021 reden. Die Anmeldung zur Konferenz ist einfach per E-Mail an die Turngau-Geschäftsstelle möglich. Angemeldete Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor der Konferenz eine E-Mail mit dem Link zur Teilnahme

Keine vorgezogenen Weihnachtsferien in BWKeine vorgezogenen Weihnachtsferien in BW
Dienstag, 1. Dezember 2020: Die Landesregierung hat beschlossen, dass der Beginn der Weihnachtsferien nicht vorgezogen wird. Am 21. und 22.12. ist für die Klassen eins bis sieben regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen ist. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Ab Klasse acht wird im Fernunterricht unterrichtet. Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär die Weihnachtsferien. Schulen, die die beweglichen Ferientage nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies frei.

Geänderte CoronaVO ab 1.12.2020Geänderte CoronaVO ab 1.12.2020
Dienstag, 1. Dezember 2020: Die Landesregierung hat erwartungsgemäß am 30. November die Corona-VO entsprechend den Vereinbarungen der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung am Mittwoch letzter Woche weiter verschärft und heute Abend eine neue Fassung veröffentlicht. Sie gilt vom 1. bis 27.12., wobei einzelne Restriktionen ab 24.12. über die Weihnachtstage gelockert oder aufgehoben sind. Sportanlagen und Sportstätten müssen weiter geschlossen bleiben und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung gilt nun auch bei der Arbeit. Zusammenkünfte (öffentlich und privat) sind auf 5 Personen beschränkt, über Weihnachten dürfen 10 Personen zusammenkommen - dabei zählen Kinder bis 14 Jahre nicht mit. weiter ...

Gesetzliche Regelung zu virtuellen Versammlungen verlängert bis Ende 2021Gesetzliche Regelung zu virtuellen Versammlungen verlängert bis Ende 2021
Mittwoch, 11. November 2020: Die gesetzliche Regelung, mit der die Handlungsfähigkeit von Vereinen während der Coronavirus-Pandemie im Jahr 2020 sichergestellt werden sollte, wurde vom Bundesjustizministerium nun bis Ende 2021 verlängert (Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Okt. 2020 - GesRGenRCOVMVV). Damit sind virtuelle Mitgliederversammlungen auch im Jahr 2021 ohne entsprechende Regelung in der Vereinssatzung möglich und gewählte Vereinsmitarbeiter bleiben auch nach Auslaufen ihrer regulären Amtszeit bis zu einer erneuten Wahl im Amt. weiter ...

Kultusministerium beantwortet häufig gestellte FragenKultusministerium beantwortet häufig gestellte Fragen
Dienstag, 3. November 2020: Nach der Ergänzung der CoronaVO durch einen §1a, der bis Ende November verschärfte Infektionsschutz-Regelungen festlegt, hat das Kultusministerium am Dienstag Abend auf seiner Website Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen für den Sport und Antworten zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 2. November 2020Neue CoronaVO gültig ab 2. November 2020
Sonntag, 1. November 2020: Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft. Wesentliche Einschränkungen (neuer §1a) gelten zunächst bis Ende November, die CoronaVO insgesamt bis 31.1.2021. Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen müssen schließen. Sie dürfen allerdings im Freizeit- und Amateur-Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Sitzungen von Vereins-Gremien und Mitgliederversammlungen sind (mit Einschränkungen) erlaubt. weiter ...

Ministerpräsidenten beschließen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-PandemieMinisterpräsidenten beschließen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie
Mittwoch, 28. Oktober 2020: Die Ministerpräsident/innen der Bundesländer haben heute in ihrer Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel Maßnahmen beschlossen, die zu einer sehr deutlichen Reduzierung der persönlichen Kontakte führen sollen, um damit bis Ende November die derzeit täglich steigende Zahl der Neu-Infektionen wieder drastisch zu reduzieren. Diese Maßnahmen sollen ab kommenden Montag, 2. Nov. 2020 gelten und werden durch die Landesregierungen in den nächsten Tagen durch Änderung der jeweiligen Corona-Verordnungen umgesetzt.
Alle werden angehalten, ihre persönlichen Kontakte außerhalb des eigenen Haushalts auf ein Minmum zu beschränken. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch max. 10 Personen aus max. 2 verschiedenen Haushalten treffen. Unter anderem muss sich die Gastronomie auf die Lieferung für den Verzehr zu Hause beschränken, Freizeiteinrichtungen müssen den Betrieb einstellen. Auch die Turn- und Sportvereine müssen ihren Trainings-und Übungsbetrieb voraussichtlich bis Ende November einstellen. Nach zwei Wochen wollen sich die Ministerpräsidenten erneut treffen, um die Wirkung der Maßnahmen zu beurteilen und evtl. Anpassungen der Maßnahmen zu beschliessen - was natürlich heißen kann, dass die Maßnahmen noch verstärkt werden müssen.
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Rechtssicherheit für Sportvereine und Musik- und KunstschulenRechtssicherheit für Sportvereine und Musik- und Kunstschulen
Freitag, 23. Oktober 2020: In einer Pressemitteilung nehmen das Ministerium für Soziales und Integration sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport heute Stellung zu der Veranlassung und den Änderungen in der neuesten Fassung der Corona-Verordnungen Sport und Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Sie bestätigen darin auch die Auffassung, dass Trainings- und Übungsangebote der Vereine als Veranstaltung und nicht als Ansammlung zu sehen sind. weiter ...

Sperrzeit und AlkoholabgabeverbotSperrzeit und Alkoholabgabeverbot
Freitag, 23. Oktober 2020: Das Landratsamt Göppingen hat heute eine Allgemeinverfügung über eine Sperrzeit sowie ein generelles Alkoholabgabeverbot (Corona Sperrstunde) in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags erlassen. weiter ...

Gleiche Vorgaben für Sport-Kursangebote wie für Trainings- und ÜbungsbetriebGleiche Vorgaben für Sport-Kursangebote wie für Trainings- und Übungsbetrieb
Freitag, 23. Oktober 2020: In der Vereinskonferenz am 19.10., nachdem die (Haupt-)CoronaVO geändert und die max. Personenzahl für Ansammlungen auf 10 reduziert worden war, kam die Frage auf, ob Kursangebote anders einzustufen sind als der regelmäßige Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine. Auf meine Anfrage hat das Rechts- und Ordnungsamt des Landkreises Göppingen nun klargestellt, dass dies nicht der Fall ist:
„… mitteilen, dass sich nach § 1 CoronaVO Sport ergibt, dass alle Sportangebote, also auch VHS-Sportkurse oder Sportkursangebote von Vereinen, unter die die CoranaVO Sport fallen und diese zu beachten haben, da es in § 1 heißt: „ und ähnliche Einrichtungen sowie Räumlichkeiten oder Orte, die für die temporäre Ausübung von Sport genutzt werden, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken (…) betrieben werden.“
Insoweit kommen dann die Regelungen wie z.B. § 10 CoronaVO nicht zur Anwendung. Die CoronaVO Sport geht gemäß § 15 CoronaVO den Regelung der CoronaVO vor, sofern in der CoronaVO Sport abweichende Regelungen getroffen sind.“

Nachdem seit heute eine neue Fassung der CoronaVO Sport gilt, ist damit die Personenzahl sowohl im Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine als auch bei Sport-Kursangeboten wieder auf 20 Personen beschränkt, mit Ausnahmen in Situationen, die in der CoronaVO Sport im §3 Absatz 1 aufgeführt sind (Sportausübung unter Beibehaltung des individuellen Standorts und wenn für die Durchführung eine höhere Personenzahl zwingend erforderlich ist).


CoronaVO Sport geändert zum 23. OktoberCoronaVO Sport geändert zum 23. Oktober
Donnerstag, 22. Oktober 2020: Nun ist es offiziell: das baden-württbg. Sozialministerium und Kultusministerium haben die Corona-Verordnung Sport wie schon angekündigt so geändert, dass nun wieder ein Trainings- und Übungsbetrieb in den Turn- und Sportvereinen mit max. 20 Personen in einer Übungsgruppe möglich ist (§3 Absatz 1). Gleichzeitig wurde in §4 Absatz 3 die zeitliche Begrenzung bis 31. Oktober herausgenommen, so dass nun auch nach diesem Termin Sportwettkämpfe und -wettbewerbe mit bis zu 500 Sportler/innen und Zuschauer/innen zulässig sind. Gültig ist diese neue Fassung der CoronaVO Sport ab 23.10.2020. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 19. OktoberNeue CoronaVO gültig ab 19. Oktober
Sonntag, 18. Oktober 2020:

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft. Für die Turn- und Sportvereine wird dadurch die max. Personenzahl für den Trainings- und Übungsbetrieb von 20 auf 10 und die max. Personenzahl bei Veranstaltungen von 500 auf 100 reduziert.

[Ergänzung 19.10.]: die Ausnahmen für die Beschränkung der Personenzahl im Trainings- und Übungsbetrieb gemäß CoronaVO Sport §3 Absatz 1 Satz 2 sind weiter gültig (z.B. Training an fest stehenden Geräten, Übungen unter Beibehaltung des Standorts). Auch die Beschränkung der Personenzahl bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben auf 500 durch die CoronaVO Sport §4 Absatz 3 ist unverändert bis 31.10. gültig. Ab dem 1.11. gilt dann die Beschränkung der Personenzahl für "sonstige Veranstaltungen" auf 100 gemäß der seit heute geltenden CoronaVO.

[Ergänzung 20.10.]: der WLSB klärt zur Zeit mit dem Kultusministerium, ob die aus der Änderung der CoronaVO resultierende Reduzierung der max. zulässigen Personenzahl im Trainings- und Übungsbetrieb auf 10 Personen bestehen bleibt oder durch eine Änderung der CoronaVO Sport wieder auf 20 Personen angehoben wird.

[Ergänzung 21.10.]: Das Kultusministerium BW wird die Corona VO Sport sehr schnell in den nächsten Tagen anpassen. Dadurch wird für den Sport alles beim Alten sein, d.h. 20 Personen in einer Gruppe.

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Landesregierung ruft dritte Pandemiestufe ausLandesregierung ruft dritte Pandemiestufe aus
Samstag, 17. Oktober 2020: Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahlen ruft die Landesregierung die dritte Pandemiestufe aus. Dazu wird die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung soll am Sonntag Abend verkündet werden und tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft.
Für die Turn- und Sportvereine sind insbesondere relevant:
  • Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt
  • Die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 100 Personen begrenzt
  • Die Nutzung schulischer Einrichtungen für nicht-schulische Zwecke wird eingeschränkt
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Göppingen und Süßen schränken Personenzahl bei privaten Feiern einGöppingen und Süßen schränken Personenzahl bei privaten Feiern ein
Freitag, 16. Oktober 2020: Nachdem im Landkreis Göppingen die 7-Tage-Inzidenz der Coronavirus-Neu-Infektionen den Schwellwert von 35 pro 100.000 Einwohner überschritten hat, haben die Städte Göppingen und Süßen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag die Personenzahl bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen, z.B. Vereinsheimen auf max. 50 einschränkt. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen ist die Veranstaltung bei der Ortspolizeibehörde anzumelden. Basis ist ein Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom Donnerstag. Es ist zu erwarten, dass andere Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen vergleichbare Verfügungen erlassen. weiter ...

Landesminister appellieren an Sportlerinnen und Sportler  Landesminister appellieren an Sportlerinnen und Sportler
Dienstag, 13. Oktober 2020: Kultusministerin Susanne Eisenmann und Gesundheitsminister Manne Lucha appellieren an die Sportlerinnen und Sportler im Land, weiterhin vorsichtig zu sein und sich an die Corona-Regeln zu halten – gerade auch unmittelbar nach dem Sport. Dank des umsichtigen Vorgehens und der tragfähigen Hygienekonzepte des organisierten Sports und der verantwortungsbewussten Verhaltensweisen der Sportlerinnen und Sportler sei es in den vergangenen Monaten gelungen, den Trainings-, Übungs-, Spiel- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden in Baden-Württemberg wieder zu etablieren. Doch seit einiger Zeit schießen die Infektionszahlen wieder in die Höhe. Vor allem in den letzten Tagen sei eine besorgniserregende Entwicklung zu beobachten: Aktuell sind die Zahlen so hoch wie seit April nicht mehr. Hintergrund der steigenden Infektionszahlen sind insbesondere auch gemeinsame Feste und Feiern. Dort, wo sich viele Menschen auf engem Raum treffen, hat das Virus ein leichteres Spiel. Und das betrifft auch den Sport. Alle Sportbegeisterten im Land werden gebeten: Seien Sie weiterhin vorsichtig und halten Sie sich an die Regeln. Gehen Sie als Sportverein, als Trainer und Übungsleiter, als Spieler und Sportbegeisterter mit gutem Beispiel voran und achten Sie auf Hygiene, halten Sie Abstand und tragen Sie dort, wo es notwendig und vorgeschrieben ist, eine Maske. Vermeiden Sie bitte jeden Leichtsinn – insbesondere nach dem Sport, wenn die Anspannung vorbei ist und die Freude oder der Frust groß weiter ...

Einladung zur 7. Online-Vereinskonferenz Einladung zur 7. Online-Vereinskonferenz "Corona"
Sonntag, 11. Oktober 2020: Das Präsidium des Turngaues Staufen lädt die Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter Turnen und Geschäftsstellenmitarbeiter seiner Mitgliedsvereine zur 7. Online-Vereins-Konferenz "Turn- und Sportvereine in der Corona-Krise" am 19. Okt. unter Leitung von Turngau-Präsidentin Nicole Razavi ein. Hauptthema: aufgrund der steigenden Zahl von Coronavirus-Infektionen sind voraussichtlich erneute Einschränkungen auch für den Trainings- und Übungsbetrieb der Vereine erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung zur Vereinskonferenz (gerne mit Fragen/Themenwunsch) einfach per E-Mail an die Turngau-Geschäftsstelle möglich. Angemeldete Teilnehmer erhalten den Link zur Teilnahme per E-Mail.

Landesregierung ändert CoronaVO zum 11./12. OktoberLandesregierung ändert CoronaVO zum 11./12. Oktober
Sonntag, 11. Oktober 2020: Mit Beschluss vom 9. Oktober 2020 hat die Landesregierung die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 11. bzw. 12. Oktober 2020 in Kraft. Für Turn- und Sportvereine relevant ist dabei, dass nun die Angabe unzutreffender Kontaktdaten mit einem Bußgeld geahndet wird. Dies betrifft nicht nur den/die Besucher/in, sondern auch den Verein als Veranstalter, sofern Angaben erkennbar falsch sind.

Landesregierung ändert CoronaVO Sport zum 9. Okt.Landesregierung ändert CoronaVO Sport zum 9. Okt.
Freitag, 9. Oktober 2020: Wie bereits erwartet haben Kultusministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg nun Änderungen der CoronaVO Sport bekannt gegeben. Die geänderte Verordnung gilt ab heute, 9. Oktober.
Die Vorgaben für den Trainings- und Übungsbetrieb bleiben unverändert. Die Änderungen betreffen lediglich Sportwettkämpfe und -wettbewerbe im Spitzen- und Profisport.
Neu ist in §4 (Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben) der Absatz 5. Er legt für einen bis einschließlich 3. November andauernden Probetrieb im Spitzen- und Profisport die Vorgaben für Zuschauer/innen fest: max. Anzahl, Abstands- und Hygieneregeln, usw. Sofern der Schwellenwert von 35 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in dem jeweiligen Stadt- oder Landkreis des Austragungsorts in den vorangehenden sieben Tagen vor dem Tag des Sportwettkampfs oder Sportwettbewerbs überschritten wurde und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist, sind allerdings überhaupt keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zulässig.
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Gültigkeit der CoronaVO bis 30. Nov. verlängert Gültigkeit der CoronaVO bis 30. Nov. verlängert
Mittwoch, 23. September 2020: Die Landesregierung hat die Gültigkeitsdauer der CoronaVO bis 30. November 2020 verlängert. Für den Übungsbetrieb in den Sportvereinen bleiben die Bedingungen unverändert. Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden sind weiterhin untersagt. weiter ...

Online-Vereinskonferenz am 21. Sept.Online-Vereinskonferenz am 21. Sept.
Sonntag, 20. September 2020: Das Präsidium des Turngaues Staufen lädt die Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter Turnen und Geschäftsstellenmitarbeiter seiner Mitgliedsvereine zur 6. Online-Vereins-Konferenz "Turn- und Sportvereine in der Corona-Krise" am 21. Sept. unter Leitung von Turngau-Präsidentin Nicole Razavi ein. Viele Vereine konnten erst mit dem Schulbeginn nach den Sommerferien auch ihren Übungsbetrieb wieder aufnehmen. Erste Erfahrungen und Pläne für die nächsten Monate werden Thema dieser Konferenz sein. Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung zur Vereinskonferenz per E-Mail an die Turngau-Geschäftsstelle möglich. Angemeldete Teilnehmer erhalten den Link zur Teilnahme per E-Mail.

Neue CoronaVO Sport vom 18. Sept.Neue CoronaVO Sport vom 18. Sept.
Samstag, 19. September 2020: Eine neue Corona-Verordnung Sport vom 18. September bringt für die Sportvereine weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht auch für Gruppen mit mehr als 20 Personen wieder einen Übungsbetrieb, wenn dies für die betreffende Sportart, z.B. Dance- und Showgruppen, erforderlich ist oder der Übungsraum groß genug ist, um 1,50 m Abstand bei Beibehaltung des persönlichen Standorts einhalten zu können. Diese Verordnung tritt am 19. Sept. 2020 in Kraft und gilt bis 31. Jan. 2021.

Baden-Württemberg wappnet sich für 2. Coronavirus-InfektionswelleBaden-Württemberg wappnet sich für 2. Coronavirus-Infektionswelle
Mittwoch, 16. September 2020: Das Land wappnet sich für eine zweite Welle der Coronavirus-Infektionen. Ein neues Stufensystem soll Auskunft über die Pandemielage im Land geben. Durch die den drei Pandemiestufen zugeordneten Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen lageabhängig eingedämmt und so verhindert werden, dass erneut noch weitreichendere Maßnahmen notwendig werden. weiter ...

Beschränkung der Personenzahl bei Sportwettkämpfen nur bis 31.10.2020Beschränkung der Personenzahl bei Sportwettkämpfen nur bis 31.10.2020
Freitag, 4. September 2020: Die CoronaVO Sport vom 3.9.2020 gilt zwar bis zum 31. Januar 2021, jedoch gilt die Beschränkung der Personenzahl bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben nur bis 31. Oktober 2020. Es ist jedoch möglich, dass eine Beschränkung der Personenzahl bei Veranstaltungen über diesen Termin hinaus durch eine neue Fassung der allgemeinen CoronaVO erfolgt.

Neue CoronaVO Sport gültig ab 14.9.2020Neue CoronaVO Sport gültig ab 14.9.2020
Freitag, 4. September 2020: Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat heute eine neue CoronaVO Sport veröffentlicht, die am 14.9.2020 in Kraft tritt und bis 31.1.2021 (!) gültig ist. Sie schreibt für den Übungsbetrieb der Vereine die Hygieneanforderungen und die Pflicht zum Erheben der Kontaktdaten sowie ein Teilnahmeverbot für Personen mit typischen COVID-19 Krankheitssymptomen fort. Sie hebt aber u.a. die Beschränkung der Personenzahl gemäß §9 Abs. 1 der aktuellen CoronaVO unter bestimmten Voraussetzungen auf und lässt auch eine Unterschreitung des Mindestabstands in üblichen Trainings- und Übungssituationen zu. Den Text der CoronaVO Sport vom 3.9.2020 gibt es hier: weiter ...

WLSB-Infothek neu organisiertWLSB-Infothek neu organisiert
Dienstag, 1. September 2020: Der WLSB hat die Informationen zur Corona-Pandemie in seiner "Infothek" neu strukturiert. Wir haben deshalb unseren direkten Link in die Infothek aktualisiert weiter ...

CoronaVO bis 30.9.20 verlängertCoronaVO bis 30.9.20 verlängert
Mittwoch, 5. August 2020: Die Landesregierung hat die Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September 2020 verlängert. Gleichzeitig sind an einzelnen Stellen Korrekturen erfolgt, die vor allem der Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken dienen. Die Veränderungen treten am 6. August in Kraft. Relevant für Turn- und Sportvereine ist dabei, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Erfassung von Kontaktdaten nicht mehr ausreichend ist.
Die seit 1. Juli geltende "CoronaVO Sport" vom 25. Juni ist bisher unverändert und tritt demnach im Wesentlichen am 31. August außer Kraft. Die Begrenzung der max. Personenzahl bei Wettkämpfen und Wettbewerben gilt bis 31. Oktober weiter. weiter ...

Reinigung von TurngerätenReinigung von Turngeräten
Freitag, 26. Juni 2020: In einem FAQ zur CoronaVO Sport legt das Kultusministerium fest, wie Turngeräte zu reinigen sind: "Die Turnerinnen und Turner sollen vor und nach dem Training die Hände sorgfältig waschen und anschließend die Hände mit Magnesia präparieren. Es wird empfohlen, die Sportgeräte regelmäßig (z. B. alle 6 - 8 Wochen) mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu säubern. Die Bodenläufer sollten mit einem Staubsauger im gleichen Intervall abgesaugt werden." weiter ...

Neue CoronaVO Sport ab 1. Juli 2020Neue CoronaVO Sport ab 1. Juli 2020
Freitag, 26. Juni 2020: Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport des Kultus- und Sozialministeriums ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind wesentliche Lockerungen verbunden: in Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Die bisherigen Hygienemaßnahmen sind weiter zu beachten und die Dokumentationspflichten einzuhalten. weiter ...

Neue Regeln für den Sport ab 1. Juli 2020Neue Regeln für den Sport ab 1. Juli 2020
Donnerstag, 25. Juni 2020: Die Lenkungsgruppe "Coronavirus" der Landesregierung hat festgelegt, unter welchen Rahmenbedingungen ab dem 1. Juli ein Trainings-/Übungsbetrieb im Sport und Wettkämpfe im Breitensport möglich sein sollen. Die maximale Gruppengröße liegt dann bei 20 Personen. Weiterhin zwingend zu beachten sind die Hygienevorschriften und die Dokumentationspflichten. Die Corona-Verordnung "Sport" wird nun dementsprechend ausgearbeitet und dann bekannt gegeben. weiter ...

Neue CoronaVO gültig ab 1. JuliNeue CoronaVO gültig ab 1. Juli
Dienstag, 23. Juni 2020: Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März. Seitdem wurde die Verordnung mehrfach der aktuellen Lage angepasst. Zuletzt vor allem, für die Lockerungen von Maßnahmen. Durch diese Überarbeitungen wurde der sowieso schon nicht einfache Text immer komplexer und teilweise auch missverständlicher. Statt die bestehende Verordnung mit einer weiteren Änderung nochmals anzupassen, hat die Landesregierung die CoronaVO nun komplett neu gefasst. weiter ...

Dritte Vereinskonferenz zum Thema Dritte Vereinskonferenz zum Thema "Corona-Pandemie"
Dienstag, 16. Juni 2020: Bei der dritten Vereinskonferenz zum Thema "Turn- und Sportvereine in der Coronavirus-Krise" des Turngaues Staufen wurde insbesondere über die aktuellen Rahmenbedingungen für den Trainings- und Übungsbetrieb diskutiert: die maximale Teilnehmerzahl, die Mindestfläche pro Person, die Umsetzbarkeit einer solchen Übungsstunde speziell im Kinderturnen. Weitere Themen waren Vereinsgaststätten, Mitgliederversammlungen, Satzungsänderungen und Ausstattung mit Hygieneartikeln wie wiederverwendbaren Masken. Die nächste Turngau-Vereinskonferenz ist für den 20. Juli 2020 geplant.

STB sagt Wettkämpfe im Gerätturnen nach Sommerferien abSTB sagt Wettkämpfe im Gerätturnen nach Sommerferien ab
Dienstag, 16. Juni 2020: Der STB hat den größten Teil seiner Wettkämpfe im Gerätturnen nach den Sommerferien nun abgesagt. Dazu gehören die Bezirks- und Landesfinals LK Mannschaften männlich und weiblich, die Bezirks- und Landesfinals P-Stufen Mannschaften männlich und weiblich, der Schülerpokal männlich und der Schülervergleichswettkampf männlich. Die STB-Ligen männlich 2020 werden nicht weiter fortgeführt, die STB-Ligen weiblich (Oberliga bis Bezirksliga, Nachwuchsliga und Kreisliga) werden nicht duchgeführt. weiter ...

Haben Sie (noch) den Überblick?Haben Sie (noch) den Überblick?
Mittwoch, 10. Juni 2020: Haben Sie den Eindruck, den Überblick über Einschränkungen und Lockerungen verloren zu haben? Das Land Baden-Württemberg hat jetzt auf einer Web-Seite alle aktuellen Verordnungen für soezielle Bereiche wie Sport, Vereins- bzw. private Veranstaltungen und Gaststätten zusammengestellt: weiter ...

Vereins-Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen erlaubtVereins-Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen erlaubt
Mittwoch, 10. Juni 2020: Veranstaltungen von Vereinen einschließlich der nötigen Vorbereitungsarbeiten und Proben sind ab dem 1. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt, wenn an ihnen weniger als 100 Personen teilnehmen (CoronaVO Veranstaltungen vom 29. Mai 2020 §1 Abs. 1.2 und §2 Abs. 1). weiter ...

Private Veranstaltungen in VereinsheimenPrivate Veranstaltungen in Vereinsheimen
Mittwoch, 10. Juni 2020: Private Veranstaltungen in Räumen, die z.B. in Vereinsheimen zu diesem Zweck angemietet oder sonst zur Verfügung gestellt werden, sind ab dem 9. Juni 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig, wenn an ihr weniger als 100 Personen teilnehmen (CoronaVO private Veranstaltungen vom 8.6.2020 §2 Abs. 1). weiter ...

Vereins-Leitfaden zur Wiederaufnahme des SportbetriebsVereins-Leitfaden zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Dienstag, 26. Mai 2020: Der Schwäbische Turnerbund hat einen Vereins-Leitfaden zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs ab 2. Juni veröffentlicht, in dem er ein Organisations- und Kommunikationskonzept, ein Hygienekonzept und ein Trainingsgruppenkonzept vorstellt. Auf der STB-Website stehen darüber hinaus Mustervorlagen für die Vereine zum Download zur Verfügung. weiter ...

Neue Corona-Verordnung Sportstätten ab 2. JuniNeue Corona-Verordnung Sportstätten ab 2. Juni
Sonntag, 24. Mai 2020: Kultus- und Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine neue Fassung der Corona-Verordnung Sportstätten veröffentlicht, die ab 2. Juni gültig ist. Sie erlaubt ab dem 2. Juni den Betrieb öffentlicher und privater Sportstätten, insbesondere auch von Fitnessstudios, zum Trainings- und Übungsbetrieb auch in geschlossenen Räumen unter bestimmten Auflagen zum Schutz vor Infektionen. Ein Betretungsverbot gilt weiter für Personen mit Anzeichen von Atemwegsinfekten und Kontaktpersonen von mit dem SARS-COV-2-Virus Infizierten. weiter ...

"Vereins- und Verbandsarbeit in der Corona-Pandemie" aktualisiert
Dienstag, 19. Mai 2020: Die DOSB-Führungsakademie hat ihre Broschüre "Vereins-und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie" aktualisiert. Insbesondere in den Kapiteln Finanzierungshilfen, Kurzarbeit und Mini-Jobs wurden neue Informationen ergänzt.
Die Broschüre steht für registrierte Vorstandsmitglieder und Geschäftsstellenleiter/innen der Mitgliedsvereine des Turngaues Staufen hier als PDF-Datei zum Download bereit. Die Broschüre ist kennwort-geschützt. Das Kennwort erhalten auf Anfrage per E-Mail unter Angabe ihres Vereins und ihres Amts im Vorstand bei der Turngau-Geschäftsstelle.
Wir bitten, die durch die DOSB-Führungsakademie eingeräumten Nutzungsrechte zu beachten und die Broschüre nicht außerhalb des Vereins weiter zu geben. weiter ...

Bewegung und Sport bald wieder ermöglichenBewegung und Sport bald wieder ermöglichen
Dienstag, 19. Mai 2020: Die Ergebnisse einer großen Studie mit mehr als 13.000 Befragten weltweit zeigen, dass das Ausmaß an wöchentlicher Bewegung während der Corona-Krise, mit Veränderungen in der Stimmung der Menschen einhergeht. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler empfehlen, eine vorsichtige aber baldige Lockerung der Bedingungen, die das gesundheitsdienliche Sporttreiben der Bevölkerung derzeit erschweren. Sie plädieren für eine differenziertere Betrachtung der Besonderheiten und Chancen bestimmter Formen von Bewegung und Sporttreiben. Definitiv sollten regionale Besonderheiten in Betracht gezogen werden. Während wenig dagegen spricht, Sportarten, die unter den notwendigen Auflagen (u. a. Abstandsgebot und Hygieneregeln) in ganz Deutschland betrieben werden könnten, wieder zu ermöglichen, mag es für die Menschen im Norden der Segelsport und für die Menschen im Süden das Bergwandern sein, die besondere Betrachtung verdienen. Es geht ihnen um Lockerungen, „die Sinn machen“. weiter ...

DTB Online Fitness FestivalDTB Online Fitness Festival
Freitag, 15. Mai 2020: Der DTB hat nun die Details zum Online-Fitness-Festival am 21. Mai veröffentlicht mit den einzelnen Referenten und ihren Themen. weiter ...

Weitere Online-Konferenzen am 18. 5. und 15.6.Weitere Online-Konferenzen am 18. 5. und 15.6.
Mittwoch, 13. Mai 2020: Das Präsidium des Turngaues Staufen hat die Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter Turnen und Geschäftsstellenmitarbeiter seiner Mitgliedsvereine per E-Mail zu weiteren Online-Konferenzen am 18. Mai sowie am 15. Juni eingeladen. Schwerpunkt-Thema der Konferenz am 18. Mai wird die schrittweise Wiederaufnahme des Übungsbetriebs in den Vereinen, die dafür nötigen organisatorischen Maßnahmen und die auftretenden Probleme sein. Die Anmeldung zu den Konferenzen ist per E-Mail an die Turngau-Geschäftsstelle mit Angabe von Verein, Name und Vorname des Teilnehmers, Amt/Aufgabe im Verein und persönlicher E-Mail-Adresse möglich, an die vor der Konferenz der Link und die Anleitung zur Teilnahme an der Konferenz geschickt werden kann. Auf dem Web-Server registrierte Benutzer können sich über den Link "Zum Termin anmelden" des Kalendereintrag ohne weitere Angaben direkt selbst anmelden. weiter ...

Ergebnisse der Vereinsumfrage zur SARS-CoV-2-PandemieErgebnisse der Vereinsumfrage zur SARS-CoV-2-Pandemie
Dienstag, 12. Mai 2020: Die Ergebnisse der Vereinsumfrage zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie bzw. der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die Turn- und Sportvereine im Turngau Staufen wurden am Montag dem Turngau-Hauptausschuss vorgelegt. Rund ein Viertel der Mitgliedsvereine haben sich an der Umfrage beteiligt. Die überwiegende Mehrzahl dieser Vereine besitzt eine eigene Turnhalle oder andere Sportstätten und ein Vereinsheim. Fast die Hälfte der Vereine hat derzeit Angebote für das Training zu hause, fast alle Übungsleiter nutzen derzeit soziale Medien, um den Kontakt mit ihren Übungsgruppen zu halten. Registrierte Benutzer der Turngau-Website können (nach Anmeldung mit Benutzername und Kennwort) eine Übersicht als PDF-Datei hier heurnter laden. weiter ...

DTB Online-Fitness-Festival am 21. MaiDTB Online-Fitness-Festival am 21. Mai
Samstag, 9. Mai 2020: Zwölf Stunden non-stop Onlinetraining mit Top-Referenten aus ganz Deutschland: Der DTB und die Landesturnverbände laden an Himmelfahrt zum gemeinsamen Fitnessevent ein.
Knackige GYMWELT-Workouts von Yoga über Functional Training bis Aerobic bieten für jeden die passende Herausforderung! Die Teilnahme ist kostenfrei.
Übertragen wird das Online-Fitness-Festival am 21. Mai unter Turn-Deutschland.TV Zwischen 9.00 und 21.00 Uhr startet immer zur vollen Stunde ein neues Live-Workout. Dafür wird vom hohen Norden bis hinunter in den Süden durch die Landesturnverbände geschaltet. Der Badische Turner-Bund sendet live aus Heidelberg mit den Referentinnen Corinna Michels und Lisa Apfel. Der genaue Zeitplan wird in Kürze veröffentlicht. weiter ...

Weitere Online-Konferenzen Weitere Online-Konferenzen "Vereine in der Corona-Krise"
Samstag, 9. Mai 2020: Das Turngau-Präsidium lädt die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter seiner Mitgliedsvereine zu weiteren Online-Konferenzen zum Thema "Turn- und Sportvereine in der Coronavirus-Krise" ein. Diese Konferenzen sollen Gelegenheit zum Informations-, Erfahrungs- und Ideenaustausch bieten, um gemeinsam die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie für die Vereine zu bewältigen. Die Konferenzen werden als Microsoft Teams Meeting durchgeführt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, damit jeder zu Wort kommen und seine Anliegen in die Diskussion einbringen kann. Die Anmeldung ist per E-Mail (bitte mit Name, E-Mail-Adresse und Verein) an die Turngau-Geschäftsstelle möglich. Registrierte Benutzer der Website können sich direkt über den Kalendereintrag anmelden. weiter ...

Organisationshilfen für den Wiedereinstieg in den ÜbungsbetriebOrganisationshilfen für den Wiedereinstieg in den Übungsbetrieb
Samstag, 9. Mai 2020: Der Deutsche Turner-Bund hat für die Vereine Organisationshilfen für den Wiedereinstieg in den Sport- und Übungsbetrieb ausgearbeitet weiter ...

Stufenweise Lockerung der Einschränkungen ab 11. MaiStufenweise Lockerung der Einschränkungen ab 11. Mai
Samstag, 9. Mai 2020: Die Landesregierung will auf Basis der Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahl in den letzten Tagen nun die Einschränkungen durch die CoronaVO stufenweise zurücknehmen. Ab 11. Mai wird auch wieder ein eingeschränkter Sport- und Übungsbetrieb im Freien zugelassen. Die entsprechende Aktualisierung der CoronaVO mit Änderungen ab 11. bzw. 18. Mai wurde am Samstag Vormittag veröffentlicht weiter ...

Ein Weg zur RÜckkehr in den VereinssportEin Weg zur RÜckkehr in den Vereinssport
Mittwoch, 29. April 2020: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen einen strukturierten Weg konzipiert, wie unter Berücksichtigung von 10 "DOSB-Leitplanken" und von sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände ein verantwortungsvolles Sporttreiben wieder möglich ist. Die Sportminister*innen der Länder haben sich in ihrer Telefonkonferenz am Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs auf Basis der Konzepte des organisierten Sports entschieden und den entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Das Gesamtkonzept wird nun der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen für die Gespräche ab dem 30. April übergeben. weiter ...

Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Coronavirus-PandemieVereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Coronavirus-Pandemie
Montag, 27. April 2020: Die Broschüre „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ der DOSB-Führungsakademie bietet Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Vereinen eine umfangreiche Unterstützung. Die DOSB-Experten beleuchten vereinsrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Themen, informieren über die aktuelle Gesetzeslage, zeigen möglichen Handlungsbedarf auf und liefern Vorständen und Geschäftsführern einen umfassenden Überblick zu den jetzt relevanten Themen für die Vereins- und Verbandsarbeit.
Die Broschüre steht exklusiv für registrierte Vorstandsmitglieder und Geschäftsstellenmitarbeiter von Vereinen hier zum Download bereit. Wir bitten, die der ZIP-Datei beigefügten Nutzungsrechte zu beachten und die Broschüre nicht weiter zugeben. weiter ...

Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab 27. AprilMaskenpflicht in Baden-Württemberg ab 27. April
Donnerstag, 23. April 2020: Die Landesregierung hat mit ihrer sechsten Aktualisierung der Corona-Verordnung führt die Landesregierung in Baden-Württemberg eine Pflicht zum Tragen sogenannter Alltagsmasken, die Mund und Nase bedecken, beim Einkaufen und bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ab dem 27. April ein. weiter ...

Videokonferenz am 23. AprilVideokonferenz am 23. April
Donnerstag, 23. April 2020: Das Präsidium des Turngaues Staufen hat die Vorstandsmitglieder der Vereine, die in der Umfrage vom 3. April ihr Interesse an einem Informations-, Erfahrungs- und Ideenaustausch bei einer Videokonferenz angegeben hatten, per E-Mail zu einem (ersten) Microsoft Teams-Meeting am 23. April eingeladen.

Zwischen-Ergebnis der Vereins-UmfrageZwischen-Ergebnis der Vereins-Umfrage
Mittwoch, 22. April 2020: An der Umfrage vom 3. April haben bis heute 25% der Mitgliedsvereine des Turngaues Staufen teilgenommen, die mit rund 11.000 unter Turnen gemeldeten Mitgliedern mehr als 33%der Mitglieder des Turngaues repräsentieren. 3/4 davon haben vereinseigene Sportstätten, 2/3 ein eigenes Vereinsheim, das zu 1/3 selbst bewirtschaftet, zu 2/3 verpachtet ist. Die Hälfte der Vereine bietet seinen Mitgliedern während der Schließung der Sportstätten bereits Anleitungen für das Training zu hause schriftlich, per Video oder Live-Stream. Die Umfrage ist noch bis zum 25. April geöffnet und wird dann abgeschlossen und ausgewertet.

STB sagt alle Wettkämpfe auf Landesebene bis 31. Juli ab STB sagt alle Wettkämpfe auf Landesebene bis 31. Juli ab
Dienstag, 7. April 2020: Der Schwäbische Turnerbund hat alle STB-Wettkämpfe (Meisterschaften, Finals, Cups, Landeswettkämpfe und Ligawettkämpfe) in allen Turnsportarten (mit Ausnahme von Faustball) bis zum 31. Juli 2020 abgesagt. Die STB-Ligen im Faustball sind zunächst verschoben und sollen am 20. Juni starten. Über die Durchführung wird endgültig bis zum 20. Mai entschieden. weiter ...

Turngau-Veranstaltungen bis zur Sommerpause abgesagtTurngau-Veranstaltungen bis zur Sommerpause abgesagt
Samstag, 4. April 2020:

Das Präsidium des Turngaues Staufen hat in Abstimmung mit den ausrichtenden Vereinen beschlossen, die Gau-Kinder- und Jugendturnfeste in Bad Boll und in Bad Überkingen sowie fast alle weiteren Wettkämpfe und Veranstaltungen bis zu den Sommerferien bereits jetzt abzusagen. Bei einigen wenigen Veranstaltungen wollen wir die Entwicklung bis nach Ostern abwarten und dann eine Entscheidung trreffen. Wir wollen damit die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie unterstützen und die Teilnehmer und Besucher, aber auch die Mitarbeiter der Vereine und des Turngaues schützen. Indem wir vermeiden, dass unsere Mitarbeiter Zeit für die Organisation von Veranstaltungen aufwenden müssen, deren Durchführbarkeit fraglich ist, wollen wir auch die Möglichkeit schaffen, dass sie sich mit voller Kraft um die Bewältigung der Auswirkungen dieser Krise für sich selbst, ihre Familie und Freunde kümmern können. Abgesagt sind:

  • 26.04. Gau-Frühjahrswandertag
  • 17.05. Gaufinale Mehrkämpfe
  • 18.05. Senioren-Spielenachmittag
  • 28.06. Gau-Kinder- und Jugendturnfest Bezirk I
  • 28.06. Gaufinale Gymnastik Mannschaften
  • 05.07. Gau-Kinder- und Jugendturnfest Bezirk II

Umfrage: Auswirkungen auf die VereineUmfrage: Auswirkungen auf die Vereine
Freitag, 3. April 2020: Der Turngau Staufen möchte mit einer Umfrage bei seinen Verinen ermitteln, wo die größten Probeme auftreten, welche Ideen es zur ihrer Bewältigung gibt und auf welche Weise der Turngau seine Vereine dabei unterstützen kann. weiter ...

Schreiben von Turngau-Präsidentin Nicole Razavi an die Vereine und MitarbeiterSchreiben von Turngau-Präsidentin Nicole Razavi an die Vereine und Mitarbeiter
Freitag, 3. April 2020: Seit der Corona Krise ist kaum noch etwas, wie es war. Die aktuelle Krise mit ihren gravierenden beruflichen und persönlichen Einschränkungen stellt alle vor nie gekannte Herausforderungen. Es ist auch für die Vereine, für die vielen Mitglieder und alle, die Verantwortung tragen, eine beispiellose Situation, die nur gemeinsam bewältigen werden kann. Alen fehlt das gemeinsame Training, das Beisammensein, der Austausch. Dazu kann Vieles jetzt und in den kommenden Monaten nicht stattfinden, was bisher zum festen Jahresprogramm gehörte. weiter ...

Landesturnfest Ludwigsburg ABGESAGTLandesturnfest Ludwigsburg ABGESAGT
Mittwoch, 18. März 2020: Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus COVID-19 haben die Organisatoren des Schwäbischen Turnerbunds und der Stadt Ludwigsburg entschieden, das Landesturnfest in Ludwigsburg (21. bis 24. Mai 2020) abzusagen. Zum Turnfest wären 15 000 Teilnehmer und rund 100 000 Besucher erwartet worden.
„Nach längeren und ausführlichen Gesprächen mit der Stadt Ludwigsburg sehen wir keine Möglichkeit, das Landesturnfest stattfinden zu lassen. Wir folgen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen und insbesondere dem Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen. Dieser Schritt ist uns natürlich extrem schwergefallen, letztendlich aber alternativlos, um unseren Teil dazu beizutragen, der weiteren Verbreitung des neuartigen Coronavirus entgegenzuwirken“, sagt Wolfgang Drexler, Präsident des Schwäbischen Turnerbunds. Die Möglichkeit einer Verschiebung wurde ebenfalls geprüft, scheiterte aber an der Umsetzbarkeit. weiter ...

Umsetzung CoronaVO BWUmsetzung CoronaVO BW
Mittwoch, 18. März 2020: Gemäß den von der Landesregierung Baden-Württemberg in der CoronaVO vom 17.3.2020 festgelegten Einschränkungen zur Reduzierung der persönlichen Kontakte und damit des Infektionsrisikos mit dem COVID-19 Virus werden alle Turngau-Veranstaltungen (Wettkämpfe, Lehrgänge, Gau-Frühjahrswandertag, usw.) bis zum Auslaufen der CoronaVO am 15.6.2020 abgesagt. Soweit möglich, werden sie später nachgeholt. Alle Besprechungen von Gremien des Turngaues Staufen, mit Vereinen, anderen Sportverbänden und Kooperationspartnern finden in dieser Zeit als Online-Meetings statt oder werden abgesagt und später nachgeholt. weiter ...

Turngau-Geschäftsstelle für Publikumsverkehr geschlossenTurngau-Geschäftsstelle für Publikumsverkehr geschlossen
Samstag, 14. März 2020: Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung der CoVID-19-Infektionen bleibt die Turngau-Geschäftsstelle zum Schutz unserer Mitarbeiter und Besucher ab sofort, aber vorerst begrenzt bis zum 19. April (Ende der Osterferien in Baden-Württemberg) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. E-Mails werden bearbeitet und Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden zu den üblichen Geschäftszeiten abgehört und bearbeitet. weiter ...

DOSB Coronavirus-UpdateDOSB Coronavirus-Update
Freitag, 13. März 2020: Kurz vor dem Wochenende gibt es vom DOSB Mannschaftsarzt Prof. Bernd Wolfarth noch ein Update zum Coronavirus weiter ...

Gau-Wettkämpfe und Gau-Lehrgang Elementarbereich abgesagt/verschobenGau-Wettkämpfe und Gau-Lehrgang Elementarbereich abgesagt/verschoben
Donnerstag, 12. März 2020: Das Turngau-Präsidium hat heute Abend in einem Online-Meeting mit den für die betroffenen Sportarten zuständigen Mitarbeitern im Haupt- und Wettkampfsportausschuss sowie den Ausrichtern der Wettkämpfe beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronavirus-Infektionen ALLE GAU-WETTKÄMPFE bis Ende März ABGESAGT und soweit möglich zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Ebenfalls abgesagt wird der Gau-Lehrgang für den Elementarbereich, der ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden soll.
Aktuelle Informationen zum neuen Coronavirus COVID-19 gibt es beim Gesundheitsamt Göppingen weiter ...

DOSB-Informationen zum CoronavirusDOSB-Informationen zum Coronavirus
Mittwoch, 11. März 2020: Die Ausbreitung der so genannten Coronavirus-Infektionen hat auch Auswirkungen auf den Sport in Deutschland und wirft bei den mehr als 27 Millionen Mitgliedern in deutschen Sportvereinen viele Fragen auf. Kann ich zum Training gehen? Sind Begegnungen mit Sportler*innen und Zuschauer*innen bei Wettkämpfen eine mögliche Infektionsquelle? Was mache ich bei Anzeichen von Husten, Schnupfen und Heiserkeit? Der DOSB nimmt dazu auf seiner Web-Site Stellung weiter ...

Turngau-Präsidium beschließt, Tobetag in Kuchen durchzuführenTurngau-Präsidium beschließt, Tobetag in Kuchen durchzuführen
Dienstag, 3. März 2020: Das Präsidium des Turngaues Staufen hat in seiner Sitzung am Montag Abend in Abstimmung mit den ausrichtenden Vereinen in Kuchen beschlossen, den STAUFEN-Tobetag am 7. März in Kuchen nicht abzusagen. Die Besucher sollen auf die Gesundheitsgefahren durch den neuartigen Coronavirus und die vom Gesundheitsamt empfohlenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen durch Plakate am Eingang der Ankenhalle hingewiesen werden. Generell sollen Veranstaltungen des Turngaues durchgeführt werden, solange durch das Gesundheitsamt keine Schließung von Kindergärten und Schulen angeordnet wird.

SWP.de: 33-jähriger aus Bayern erkrankt
Dienstag, 28. Januar 2020: Die Südwestpresse meldet auf ihrem Internet-Portal, dass erstmals in Deutschland eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bestätigt worden ist. Ein 33-Jähriger aus dem Kreis Starnberg ist an dem Virus erkrankt. Der Mann habe an einer Schulung des bayrischen Automobilzulieferers Webasto teilgenommen, an der auch eine Kollegin aus dem Werk des Unternehmens in Shanghai teilgenommen habe. Die Frau habe vor ihrer Reise nach Deutschland Besuch von ihren Eltern gehabt, die aus der besonders betroffenen Region Wuhan stammen. Bei ihrer Rückkehr nach China fühlte sich die Frau krank und ließ sich untersuchen. Das Virus wurde bei ihr festgestellt. Das Unternehmen wurde informiert, ebenso die Mitarbeiter. Daraufhin melde sich der 33-Jährige, da er sich kurz zuvor „grippig“ gefühlt habe. weiter ...

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